Während der Dienstzeit verletzt − ungeschickter Beamter erhält keine Unfallrente

Dienst ist Dienst und ein zuschnappendes Klappmesser privates Pech. Das musste jetzt ein pensionierter Polizist akzeptieren, der sich in der Arbeitszeit fast einen Finger abgesäbelt hatte. Er zog mit seiner Klage um den vermeintlichen Dienstunfall bis vor das Bundesverwaltungsgericht. mehr …