Trunkenheitsfahrt: 1,32 Promille nach dem Genuss von alkoholischen Pralinen?

Ein betrunkener Autofahrer war in eine Verkehrskontrolle geraten. Seine Ausrede für seinen Zustand: Er habe unwissentlich alkoholhaltige Schokolade genascht. Das Amtsgericht Frankfurt musste entscheiden, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag. mehr …