Wann Unfallbeteiligte beim „Schnippeln“ fifty-fifty haften

Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann beim Klären der Haftungsfrage nach einer Kollision gegen ein Vergehen der Gegenseite aufgewogen werden. Das zeigt ein aktueller Fall zweier Autofahrer, die jeweils gefährlich weit in eine Kreuzung gefahren und dort zusammengestoßen sind. mehr …