Pflegezusatzpolice muss nicht steuerlich absetzbar sein

Ein Ehepaar hatte die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits anderweitig ausgeschöpft und konnte daher seine private Vorsorge nicht bei der Einkommensteuer absetzen. Das hielten sie für verfassungswidrig. Warum sie damit beim Bundesfinanzhof scheiterten. mehr …